Das Ressourcensteuerungs-Gesetz der Badischen Landeskirche sieht für den Bezirksstellenplan zunächst eine Pilotphase vor. Als erster Schritt wird eine detaillierte Bestandsaufnahme der Stellen im Bezirk gemacht. Von dieser Basis aus sollen die Pilot-Bezirke eine neue Stellenplanung erarbeiten und bis 2019 vorlegen. Dabei werden Stellen-Umverteilung, aber auch Umwandlung von Stellen und Kapitalisierungen erleichtert. Auch schon vor 2019 sind Umsetzungen möglich, müssen aber im Einzelnen genehmigt werden.
Auch bei diesem Instrument und seiner Verortung auf Bezirksebene gibt es Risiken und Chancen. Auch hier bewegen sich die Bezirksleitungen auf dem Grat zwischen Vorgabe und Gestaltungs-Spielraum. Viel kommunikatives Geschick wird nötig sein, um Pläne mit betroffenen Gemeinden zu kommunizieren und zur Entscheidungsreife zu bringen.
In diesem oft noch sehr neuen Feld ist externe Beratung sicher hilfreich. Auch in diesem Bereich verfüge ich über Erfahrungen aus der Leitungs-Perspektive. Hinzu kommen meine Kompetenzen im Bereich der Sinus-Milieu-Arbeit und Erfahrungen mit der sozio-kulturellen Analyse.
[zurück zu Finanzen & Gebäude]
[zurück zu Angebote]