Liegenschaftsprojekt

Das Liegenschaftsprojekt ist im Ressourcensteuerungsgesetz von 2015 verankert und sieht vor, bis 2019 einen Gebäudemasterplan für die gesamte Landeskirche zu erstellen. Mit diesem Plan soll mittelfristig die zentrale Mitfinanzierung der Gebäude deutlich gesenkt werden. Die Vorgaben liefert u.a. die Gemeindehaus-Richtlinie, an der die bestehenden Flächen gemessen werden.

Durch die Verortung des Liegenschaftsprojekts auf der Bezirksebene wurde die Möglichkeit geschaffen, Struktur-Überlegungen mit den Gebäudefragen zu kombinieren. Kooperationen können zu einer sinnvollen Verteilung von Gebäuden führen, die dann auch den Vorgaben entspricht. Es besteht aber auch das Risiko von Verteilungskämpfen und Frustration.

Ich bin seit 2014 im Liegenschaftsprojekt beraterisch aktiv und kenne sowohl die Seite der Beratung als auch die Seite der Entscheidungsträger. Hier kann ich kompetent zum Gelingen des Projekts beitragen.

  • Wie kann das Liegenschaftsprojekts in unserem Bezirk sinnvoll durchgeführt werden?
  • Wie ist die Kommunikation mit betroffenen Gemeinden und Regionen zu gestalten?
  • Wie kann Bezirksleitung das Instrument zur Lösung struktureller Probleme einsetzen?
  • Wie können wir als Gemeinde oder als Region unsere Ziele im Liegenschaftsprojekt verwirklichen?

In diesem Bereich bietet sich u.U. auch eine Komplementär-Beratung mit einem Betriebswirtschaftler an, mehr dazu hier.

 

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